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LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 265/04 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 02.09.2004 - S 5 RA 59/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 265/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 8/83
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 265/04
Diese Auffassung beruhe auf dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Februar 1984 (7 RAr 08/83) und werde auch vom niedersächsischen Kultusministerium geteilt, das in gleich gelagerten Fällen entsprechend Stellung genommen habe.Die vom SG in seinem Gerichtsbescheid in Bezug genommene Entscheidung des BSG (Urteil vom 22.2.1984, 7 RAr 8/83) war zu der auch vorliegend einschlägigen ELAB in Niedersachsen ergangen und hatte geurteilt, dass die Absolvierung der ELAB durchgängig, also einschließlich der absolvierten Praktika, als Zeit des Studentenstatus und damit als Ausfallzeit wegen Hochschulausbildung zu bewerten sei.
Entscheidend war nach den Gesetzesmaterialien vielmehr, eine sozialversicherungsrechtliche Kontinuität zu wahren und die Studenten nicht wegen jedes einzelnen (und wegen der zeitlichen Begrenzung auf die Semesterferien kurzfristigen) "Studenten-Jobs"/Praktikums im System der gesetzlichen Sozialversicherung jeweils neu einzuordnen; ein Übergang vom Studentenstatus in den Status eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers sollte vielmehr grundsätzlich erst nach Abschluss des Studiums und mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Berufstätigkeit erfolgen (vgl. die Nachweise bei: BSG, Urteil vom 22.2.1984, 7 RAr 8/83).
- BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/87
Unversorgtes Ausscheiden - Einstufige Juristenausbildung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 265/04
Dabei wählten die Bundesländer zum Teil eine enge Anbindung der berufsbezogenen Praktika an die universitäre Ausbildung, andere eine strikte Abgrenzung zur Universität und eine deutliche Zuordnung zum Landesdienst (dazu: BSG, Urteil vom 6.10.1988, 1 RA 53/87).So haben etwa der 1. Senat des BSG (BSG, Urteil vom 6.10.1988, 1 RA 53/87) die einzelnen Berufspraktika als Zeit der Beschäftigung wegen betrieblicher Ausbildung beurteilt, ebenso der 12. Senat des BSG (BSG, Urteil vom 21.2.1990, 12 RK 12/87 und Urteil vom 11.6.1992, 12 RK 46/90).
- BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
Rechtspraktikanten - Einstufige Juristenausbildung - Versicherungspflicht
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 265/04
So haben etwa der 1. Senat des BSG (BSG, Urteil vom 6.10.1988, 1 RA 53/87) die einzelnen Berufspraktika als Zeit der Beschäftigung wegen betrieblicher Ausbildung beurteilt, ebenso der 12. Senat des BSG (BSG, Urteil vom 21.2.1990, 12 RK 12/87 und Urteil vom 11.6.1992, 12 RK 46/90). - BSG, 21.02.1990 - 12 RK 12/87
Rechtspraktikant - Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 265/04
So haben etwa der 1. Senat des BSG (BSG, Urteil vom 6.10.1988, 1 RA 53/87) die einzelnen Berufspraktika als Zeit der Beschäftigung wegen betrieblicher Ausbildung beurteilt, ebenso der 12. Senat des BSG (BSG, Urteil vom 21.2.1990, 12 RK 12/87 und Urteil vom 11.6.1992, 12 RK 46/90).
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.06.2009 - L 1 R 121/07 Das Gericht hat dem Kläger die anonymisierte Abschrift eines Urteils des Senats vom 29. Mai 2007 (L 1 RA 265/04) übersandt, womit die Einbeziehung eines Diplom-Chemikers in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz abgelehnt worden ist.
Das Gericht verweist im Übrigen zur Begründung auf das an den Kläger übersandte Urteil vom 27. Mai 2007 (L 1 RA 265/04) und die dort unter Entscheidungsgründe gemachten Ausführungen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 102/09 Ein solcher permanenter "schneller Wechsel" zwischen Sozialversicherungspflicht und Sozialversicherungsfreiheit würde im Übrigen auch dem weiteren Ziel des Sozialversicherungsrechts zuwider laufen, nicht nur eine gewisse Planbarkeit für den Versicherten, sondern auch eine gewisse Kontinuität des sozialversicherungsrechtlichen Status (für alle Beteiligten, auch für die Sozialverwaltung) anzustreben (BSG, Urteil vom 22. Februar 1984, 7 RAr 8/83; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12. September 2006, L 1 RA 265/04 - mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zum wechselnden sozialversicherungsrechtlichen Status von Studenten in den Semesterferien).